Interview: Mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 besteht die Möglichkeit, durch den Betrieb von Volleinspeiser-Anlagen höhere Vergütungssätze zu erhalten.
Deshalb sollten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen im Leistungsbereich von 25 bis 1000 Kilowattpeak in Betracht ziehen, ihre Anlagen in eine Volleinspeiser- und eine Eigenverbrauchsanlage aufzuteilen, erklärt Michael Vogtmann von der DGS-Franken.
Die jüngste Novelle des EEG unterscheidet zwischen Volleinspeisern und Teileinspeisern. Wenn eine Anlage als Volleinspeiser angemeldet wird, erhält der Betreiber eine höhere EEG-Vergütung oder einen höheren anzulegenden Wert. Führt dies dazu, dass Betreiber darüber nachdenken, ihre Photovoltaik-Anlagen aufzuteilen, um einen Teil als Volleinspeiser und einen Teil als Überschusseinspeiser zu betreiben?
Michael Vogtmann: Ja, das kann man durchaus sagen. Viele Marktteilnehmer haben bereits über eine sogenannte "Anlagensplitting" nachgedacht oder es bereits umgesetzt. Auch unsere beiden Webinare zum Thema "Anlagensplitting" hatten bisher über 100 Teilnehmer. Für den nächsten Termin am 28. Juni erwarten wir wieder über 50 Teilnehmer. Es gibt zahlreiche Gebäude mit großen Dächern und einem relativ geringen Stromverbrauch, bei denen einerseits Stromkosten eingespart werden sollen, andererseits aber nicht durch eine sehr niedrige Vergütung für den eingespeisten Überschuss "bestraft" werden möchte. Der Unterschied zwischen elf Cent für Volleinspeiser und sieben Cent für Überschusseinspeiser ist enorm. Besonders relevant ist dieses Thema in Baden-Württemberg, wo aufgrund der Solarpflicht mindestens 60 Prozent der Dachflächen bei Neubauten und Sanierungen mit Photovoltaik-Anlagen belegt werden müssen. Dort ist es also gar nicht möglich, ausschließlich kleine Photovoltaik-Anlagen zu bauen, die auf Eigenverbrauch optimiert sind.
Die Relevanz variiert je nach Segment. Im Bereich Eigenheim spielt es eine Rolle bei großen Dächern ab einer Größe von etwa 25 Kilowattpeak. Allerdings ist es besonders im gewerblichen und öffentlichen Bereich von allgemeiner Bedeutung, insbesondere im Bereich von 40 bis 100 Kilowattpeak. In diesen Bereichen rechnet man in der Regel mit einer festen EEG-Vergütung. Viele sind jedoch nicht darüber informiert, dass es mit Lumenaza einen kostengünstigen Direktvermarkter für kleine Anlagen gibt, der potenziell höhere Börsenpreise erzielen kann. Außerdem gibt es auch den Fall, dass man einfach keine Direktvermarktung für Anlagen bis 100 Kilowattpeak wünscht.
Eine einfache Richtlinie für die Dimensionierung lautet: Wenn der Anteil des Eigenverbrauchs bei geplanter Vollbelegung des Daches unter 35 Prozent liegt, sollte man die Möglichkeit einer "Anlagensplitting"-Berechnung in Betracht ziehen und sie mit einer großen Direktverbrauchsanlage vergleichen. Dabei sollte natürlich berücksichtigt werden, ob in den nächsten drei bis fünf Jahren mit einem deutlichen Anstieg des Stromverbrauchs vor Ort zu rechnen ist, zum Beispiel durch den Wechsel von Benzin, Diesel, Erdgas oder Erdöl auf Strom für einen elektrischen Fuhrpark, Stromklimaanlagen, elektrische Heizungen oder verstärkt stromgeführte industrielle Prozesse. In diesem Fall steigt der Eigenverbrauch und es besteht möglicherweise die Möglichkeit, die 35-Prozent-Marke zu überschreiten.
Du möchtest gerne ein Beispiel für einen Gewerbebetrieb mit einer 75-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage sehen. Der Betrieb hat einen Verbrauch von 38.000 Kilowattstunden, und ein Drittel des erzeugten Solarstroms kann selbst verbraucht werden. Die Frage ist, ob es sinnvoll ist, die Anlage in ein Drittel Eigenverbrauchsanlage und zwei Drittel Volleinspeiser aufzuteilen.
Es ist ratsam, die Eigenverbrauchsanlage eher klein zu dimensionieren, um eine Eigenverbrauchsquote zwischen 50 und 80 Prozent zu erreichen. Dadurch wird die Menge an schlecht vergüteter Überschusseinspeisung begrenzt und gleichzeitig eine bedeutende Unabhängigkeit vom Strombezug mit 30 bis 50 Prozent erzielt. Den verbleibenden Teil des Dachs sollte man für die hochvergütete Volleinspeisung nutzen. In der Praxis zeigt sich oft, dass etwa 20 bis 30 Prozent des Dachs für den Eigenverbrauch und 70 bis 80 Prozent für die Volleinspeisung genutzt werden.
Das ist unwichtig, denn es kommt auf die jährliche Direktverbrauchsquote an. Diese kann man im Voraus abschätzen oder mithilfe von Programmen wie pv@now, pvSol oder Sunnydesignweb anhand von Standard- oder echten Lastprofilen berechnen.
Jedoch ist es nicht immer klar, wie stark sich die Eigenverbrauchsquote durch eine bestimmte Aufteilung ändert. Angenommen, man kennt das genaue Lastprofil, wie kann man dann berechnen, welche zusätzlichen Einnahmen durch eine Aufteilung erzielt werden können?
Die Durchführung eines Anlagensplittings ist ein einfacher Prozess. Zunächst importiert man die CSV-Lastprofildatei in das Berechnungsprogramm und simuliert dann die Leistung der großen Eigenverbrauchsanlage. Im zweiten Schritt wiederholt man den Vorgang für die kleine Eigenverbrauchsanlage mit dem Ziel, eine errechnete Eigenverbrauchsquote von 50 bis 80 Prozent zu erreichen. Zusätzlich wird eine Berechnung für eine Volleinspeiseranlage auf dem verbleibenden Dachbereich durchgeführt. Das einzige Programm, das diese energetische und wirtschaftliche Berechnung des Anlagensplittings durchführen und gleichzeitig in einer Vergleichsdarstellung visualisieren kann, ist unsere Software "pv@nowmanager" von DGS Franken (www.pv-now.de). Alle relevanten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen werden übersichtlich für alle Szenarien dargestellt. Die Berechnungen dauern in der Regel nur 20-30 Minuten. Im Jahr 2015 erhielt pv@now übrigens den pv magazine Award als innovatives Geschäftsmodell.
Obwohl höhere Investitionskosten anfallen, werden diese durch höhere Einnahmen ausgeglichen. Wenn man ein Anlagensplitting durchführen möchte, stellt sich die Frage, ob dies virtuell berechnet werden kann oder ob man tatsächlich zwei Wechselrichter und zwei Zähler benötigt. Die Kosten des Anlagensplittings im Vergleich zu einer größeren Gesamtanlage sind in der Regel vernachlässigbar. Bei größeren Anlagen ab 40 Kilowattpeak werden ohnehin mehrere Stringwechselrichter verwendet, sodass keine zusätzlichen Wechselrichter benötigt werden. In den meisten Fällen benötigt man lediglich einen zusätzlichen Zählerplatz für die Volleinspeisung im Hausanschlusskasten, der in den meisten Fällen bereits vorhanden ist, sowie eine zusätzliche Jahresgebühr für den zweiten Zähler in Höhe von etwa 100 bis 300 Euro. Dies entspricht durchschnittlich fünf bis zehn Prozent der erwarteten Gesamteinnahmen.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Eigenbedarf im Laufe der Zeit ändert. Wie oft darf man das Anlagensplitting oder das Verhältnis zwischen Volleinspeisung und Teil-Einspeisung ändern? Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) §21 ist es möglich, den Betriebsmodus der gesamten Anlage oder eines Teils davon zu ändern, allerdings nur zum Beginn eines Kalendermonats mit einer Vorankündigung von einem Monat. In der Praxis wird jedoch in der Regel nur die Umstellung der gesamten oder teilweisen Volleinspeiseranlage auf zusätzlichen Eigenverbrauch relevant sein. Diese Umstellung ist recht einfach möglich, wenn mehrere Stringwechselrichter mit einer Leistung von etwa 20 bis 50 Kilowatt verwendet werden. Natürlich müssen die Bundesnetzagentur und der Verteilnetzbetreiber über die Umstellung informiert werden.
Für Anlagen über 100 Kilowatt muss der Strom in die Direktvermarktung gegeben werden, während bei Anlagen unter 100 Kilowatt die Wahl besteht, ob der Strom in die Direktvermarktung geht oder nicht. Beeinflusst das die Betrachtung? Nein, wahrscheinlich nicht. Es hängt natürlich von der individuellen Einschätzung der kurz- und mittelfristigen Börsenvermarktungserlöse für Photovoltaik-Strom ab. Diese könnten in den nächsten drei Jahren bei etwa zehn bis zwölf Cent liegen, danach aber voraussichtlich auf sieben bis acht Cent dauerhaft sinken. Diese Annahme basiert darauf, dass der Ausbau kostengünstiger erneuerbarer Energien wie geplant fortschreitet und es zu keinen weiteren Energiekrisen kommt, beispielsweise aufgrund des Krieges in der Ukraine oder extremer Trockenheit, insbesondere in Frankreich, wo viele Atomkraftwerke auf die Kühlung mit Flusswasser angewiesen sind. Aber klar ist: Wer dauerhaft auf Vermarktungserlöse von über zehn Cent spekuliert, kann auf das "Anlagensplitting" verzichten. In diesem Fall würde man sowohl für die Volleinspeisung als auch für die Einspeisung von Überschüssen über zehn Cent erhalten. Die gesamte Thematik hängt also auch von der Einschätzung der Börsenpreise seitens der Entscheidungsträger ab. Ich sehe jedoch keine Gefahr einer Übererlösabschöpfung wie derzeit bei Anlagen über einem Megawattpeak. Erstens würde auch hier noch ein Mehrerlös von drei Cent im Vergleich zum anzulegenden Wert beim Anlagenbetreiber verbleiben, und zweitens wird die Übererlösabschöpfung laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowieso abgeschafft, da sie angesichts niedrigerer Strombeschaffungs- und -bezugspreise nicht mehr notwendig sei.